Mit Ritty auf der sicheren Seite

James Ritty eröffnete 1871 einen Saloon in Ohio. Schon bald hegte er den Verdacht, von Gästen, Mitarbeitern und den Finanzbehörden täglich betrogen zu werden. Um sich nachhaltig von seinen Ängsten zu befreien, erfand er die erste Registrierkasse und meldete am 4. November 1879 ein diesbezügliches Patent an.

Das Patent war Grundlage einer wenige Jahre später gegründeten Firma mit dem Namen National Cash Register Company, die unter dem Kürzel NCR internationale Größe erlangte. So entstand die Registrierkasse, die unser Finanzminister Hans Jörg Schelling allen österreichischen Unternehmern ab 1.1.2016 verpflichtend vorschreibt.

Jeder Unternehmer, der mehr als 15.000 Euro pro Jahr Umsatz macht, und davon mehr als 7.500 Euro in bar (auch Bankomat- und Kreditkarteneinnahmen werden als Bareinnahmen angesehen) einnimmt, muss ab 2016 eine Registrierkasse haben. Österreich wäre nicht Österreich, wenn damit alles gesagt wäre. Ab 2017 benötigt jeder Unternehmer eine spezielle Registrierkasse, die auch über eine elektronische Signatureinrichtung verfügt und beim Finanzamt „angemeldet sein muss. Dies haben die Unternehmer beim Beschluss der Steuerreform am 7. Juli 2015 erfahren, wichtige Verordnungen und Erlässe werden erst jetzt geschrieben. Als Trostpflästerchen erhält jeder Unternehmer, der 2015 oder 2016 eine Registrierkasse anschafft, eine Steuergutschrift in Höhe von 200 Euro.

„Sollte dieser gesetzlichen Vorschrift nicht entsprochen werden, können Strafen bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Dazu – und weit schwerer wiegend – verliert die Buchhaltung die gesetzliche Vermutung der Richtigkeit und kann das Finanzamt unangenehme Diskussionen über die Schätzung der Einnahmen beginnen! Dabei hilft auch die „großzügige“ Zusage des Finanzministers wenig, dass eine Schonfrist betreffend der Verhängung von Strafen bis Mitte 2016 in Aussicht gestellt wurde. Die Schätzungsdiskussion bleibt dennoch nicht erspart!”, erklärt der Weinviertler Steuerberater Mag. Felix Koll. „Der berechtigte Unmut über die Verpflichtung als solche und die vielen noch ungeklärten rechtlichen Fragen haben einen Ansturm der Unternehmer an uns Steuerberater ausgelöst. Wir sind täglich gefordert, die vielen unterschiedlichen unternehmerischen Bedürfnisse zu besprechen und rechtlich haltbare Planungen und Beratungen zu diesem Thema abzuwickeln.”

Mit Ritty auf der sicheren Seite

Da die Verpflichtung praktisch alle selbständig Tätigen betrifft, haben Felix Koll und sein Team beschlossen über die Rechtsberatung hinaus ein möglichst einfaches, sehr kostengünstiges System für ihre Klienten und alle Interessierten anzubieten, das wir noch heuer rechtzeitig ausliefern können.

„Auf den Spuren von James Ritty haben wir eine App erstellt, die auf einem kostengünstigen Tablet Computer – gekoppelt mit einem kleinen tragbaren Drucker – sämtliche gesetzliche Anforderungen erfüllt und auch die ab 2017 geltenden Bestimmungen erfüllen wird. Unsere App heißt deshalb RITTY und wird auf einem schicken Tablet Computer – ähnlich einem iPad – laufen, der für Ärzte und Tierärzte, Friseure, Masseure, kleine Gastronomie-, Handwerks- und Handelsbetriebe, kurz für jedermann, der die Belegerteilungsverpflichtung und Registrierkassenverpflichtung ab 2016 erfüllen will, maßgeschneidert ist.”

Die erwarteten Kosten des Systems konnten so gering kalkuliert werden, dass unter Berücksichtigung der Prämie vom Finanzamt und der sofortigen Abschreibbarkeit der Investition ein konkurrenzlos günstiger Preis für Hard- und Software von unter € 100 erreicht werden konnte!

Infos zu RITTY gibt es online unter www.ritty.at und telefonisch unter 050 256 55.

Foto: contrastwerkstatt/Fotolia.com
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